Hallenregeln

  1. Benutzungsberechtigung
  • Berechtigt sind nur Personen, die sich am Check-In angemeldet haben.
  • Minderjährige Personen unter 14 Jahren dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benutzen.

Minderjährige Personen unter 18 Jahren dürfen die Kletteranlage nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten auch ohne Begleitung benutzen.

  • Die Benutzung der Kletteranlage ist kostenpflichtig. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
  • Die unbefugte Benutzung der Kletteranlage sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Hallenregeln wird mit einer Gebühr von € 100,- geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz, sowie sofortigen Verweis aus der Kletterhalle und Hausverbot – bleiben daneben vorbehalten.
  1. Kletterregeln und Haftung
  • Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Kletterregeln bestimmt, die jeder Besucher und/oder Benutzer der Kletteranlage zu beachten hat. Durch die Benutzung der Kletteranlage versichert der Benutzer, dass er über aktuelle Sicherungs-, Anseil- und Klettertechnik und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Kletter-anlagen, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit von der Kletteranlage, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren  vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist. Ein Schaden ist  unverzüglich und vor dem Verlassen der Kletteranlage dem Personal am Check-in zur Niederschrift anzuzeigen. Eine spätere Anzeige eines Schadens sowie daraus resultierender Anspruch ist ausgeschlossen.
  • 2 Jeder Besucher oder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer und/oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
  • 3 Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletteranlage und insbesondere beim Klettern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstige Aufsichtsberechtige eigenverantwortliche Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Kletteranlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich und in den Bereichen, wo Kletterer oder Gegenstände herunterfallen könnten, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere nicht abgelegt werden.
  • 4 Das Klettern ist nur dann gestattet, wenn mindestens eine aktuelle Sicherungsmethode eigenverantwortlich beherrscht und angewandt werden kann. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik selbst verantwortlich.
  • 5 Das Klettern im Vorstieg ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Im Vorstieg müssen zur Verringerung des Sturzrisikos alle Zwischensicherungen eingehängt werden. Es ist untersagt, in eine schon besetzte Route einzusteigen. Dies gilt auch, wenn eine bereits besetze Route kreuzt. Die verwendeten Seile müssen ausreichend lang sein. Die vorhandenen Topropeseile sind nicht abzuziehen und als Vorstiegsseile zu verwenden.
  • Beim Klettern im Toprope oder Nachstieg ist, sofern die Umlenkung nicht schon aus zwei Karabiner besteht, zusätzlich zur Umlenkung, mindestens ein weiteres Karabinerpaar einzuhängen. In überhängenden Bereichen darf nur dann Toprope geklettert werden, wenn alle Zwischensicherungen eingehängt sind.
  • In Karabinern, insbesondere an Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden.
  • Bouldern ist nur in dem speziell dafür ausgewiesenen Boulderbereich gestattet. Beim Bouldern darf die Höhe des oberen Endes der Boulderwand nicht übergriffen werden.
  • Künstliche Klettergriffe können sich unvorhersehbar lockern oder brechen. Die Kletteranlage übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Lose oder beschädigte Griffe, Expressschlingen, Karabiner, etc. sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.
  1. Veränderungen, Beschädigungen und Sauberkeit
  • Tritte, Griffe, Expressschlingen sowie Umlenkungen dürfen von den Benutzern weder neu Angebracht, noch verändert oder beseitigt werden.
  • Barfussklettern oder das Klettern mit Socken ist verboten.
  • Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln.
  • Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten.
  • Offenes Feuer und Rauchen sind im gesamten Halleninnenbereich untersagt. Rauchen in dem von der Kletterhalle zur Verfügung gestellten Leihmaterial ist nicht gestattet.
  • Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
  • Wegen der Gefahr von Scherben ist das mitbringen von Glasflaschen, Gläsern verboten.
  • Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung des Leihmaterials ist dieses zum Listenverkaufspreis zu ersetzen.
  1. Hausrecht

 

  • Das Hausrecht über die Kletteranlage üben die Geschäftsführer bzw. die von ihnen Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Wer gegen die Hallenregeln verstößt, kann dauerhaft von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.
  1. Schlussbestimmung

 

  • Sollten diese Hallenregeln teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Hallenregeln nicht berührt.